Je nach Nutzungsart und Gefährdungspotenzial müssen elektrische Installationen in unterschiedlichen Abständen überprüft werden. Bei Wohnhäusern (EFH, MFH) steht alle zwanzig Jahre eine Überprüfung an. Auch bei einem Eigentümerwechsel (Handänderung) ist eine Überprüfung vorgeschrieben, wenn seit mehr als fünf Jahren kein gültiger Sicherheitsnachweis vorliegt.
Für andere Liegenschaften oder für Infrastrukturanlagen mit höheren Personen- und Brandrisiken wie Tankstellen, Schulhäuser, Restaurants, Gewerbegebäude oder Räume mit hohen Personenansammlungen gelten kürzere Fristen. Für Installationen mit sehr hohem Gefährdungspotenzial für Leib und Leben wie Spitäler bzw. Operationssäle oder Schockräume gilt gar eine jährliche Überprüfungspflicht.
Welche Überprüfungsperiode für welche Installation gilt, erfahren Sie hier. Oder Sie fragen uns.